Spartipp
mauriciomajerski • 19. Januar 2020
Der saubere Spartipp

Spartipp
Für Privathaushalte sind 20 % der jährlichen Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer absetzbar (§ 35a EStG). Voraussetzung hierfür ist die Überweisung der Rechnungsbeträge auf ein Konto des gewerblichen Dienstleisters. Quittungen als Belege für Barzahlungen werden von Amts wegen nicht akzeptiert. Bitte ziehen Sie nähere Informationen bei Ihrem Steuerberater oder über Ihr Finanzamt ein.

Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung
Nachhaltigkeit gewinnt in allen Branchen zunehmend an Bedeutung – auch in der Gebäudereinigung. Durch innovative Technologien, ökologische Reinigungsmittel und optimierte Reinigungsprozesse kann die Umweltbelastung erheblich reduziert werden, ohne dass Kompromisse bei der Sauberkeit und Hygiene eingegangen werden müssen. Die Gebäudereinigung wird somit zu einem wichtigen Teil des Umweltschutzes, indem sie wertvolle Ressourcen schont und Schadstoffemissionen minimiert.

Ob Glas oder Rahmenteile aus Kunststoff, Holz oder Metall: Hartnäckig anhaftende Überbleibsel wie Mörtel, Farbe, Kleber oder Grundierungen können schnell irreversible Schäden am Material verursachen. Ihre Entfernung ist meist sehr aufwändig. Decken Sie daher, wenn möglich, Ihre gesamten Fenster einschließlich der Rahmenteile ab.