Keine scharfen Gegenstände auf Glas

mauriciomajerski • 19. Januar 2020

Versuchen Sie nie, mit scharfen Gegenständen feste Verunreinigungen auf Glas zu entfernen!

Rasierklingen, Ceranfeldkratzer oder gar Messer sind keine geeigneten Werkzeuge zur abrasiven Glasreinigung! Es sei denn, Sie mögen stark verkratze Scheiben … Das gilt in besonderem Maße für weiches Sicherheitsglas und Windschutzscheiben Ihrer Autos. Lassen Sie besser den Profi ran!
von m.majerski 20. November 2024
Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung Nachhaltigkeit gewinnt in allen Branchen zunehmend an Bedeutung – auch in der Gebäudereinigung. Durch innovative Technologien, ökologische Reinigungsmittel und optimierte Reinigungsprozesse kann die Umweltbelastung erheblich reduziert werden, ohne dass Kompromisse bei der Sauberkeit und Hygiene eingegangen werden müssen. Die Gebäudereinigung wird somit zu einem wichtigen Teil des Umweltschutzes, indem sie wertvolle Ressourcen schont und Schadstoffemissionen minimiert.
von mauriciomajerski 25. April 2023
Eine rechtzeitige Reinigung durch einen professionellen Solarreiniger schützt vor Leistungsverlusten sowie Materialschäden und trägt zu einer höheren Lebensdauer der Photovoltaikanlage bei.
von mauriciomajerski 19. Januar 2020
Ob Glas oder Rahmenteile aus Kunststoff, Holz oder Metall: Hartnäckig anhaftende Überbleibsel wie Mörtel, Farbe, Kleber oder Grundierungen können schnell irreversible Schäden am Material verursachen. Ihre Entfernung ist meist sehr aufwändig. Decken Sie daher, wenn möglich, Ihre gesamten Fenster einschließlich der Rahmenteile ab.
von mauriciomajerski 19. Januar 2020
Spartipp Für Privathaushalte sind 20 % der jährlichen Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer absetzbar (§ 35a EStG). Voraussetzung hierfür ist die Überweisung der Rechnungsbeträge auf ein Konto des gewerblichen Dienstleisters. Quittungen als Belege für Barzahlungen werden von Amts wegen nicht akzeptiert. Bitte ziehen Sie nähere Informationen bei Ihrem Steuerberater oder über Ihr Finanzamt ein.